Fördergelder

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Gerne unterstützen wir Ihr Engagement auch durch Fördermittel. Denn gute Jugendarbeit muss auch finanziert werden können. Die Fördermöglichkeiten unterteilen sich zum einen in Fördergelder nach der Richtlinie zur Förderung der Arbeit mit jungen Menschen (Kreisrichtlinie). Zum anderen können durch die DEXT – Fachstelle (Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention) kleine lokale Einzelprojekte im Bereich der Demokratieförderung sowie gegen Radikalisierung und Extremismus finanziell unterstützt werden.

Von 01.07.2021 – 31.07.2023 ist eine Förderung über das Aktionsprogramm „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“: Kommunale Budgets für Kinder- und Jugendfreizeiten, Jugendarbeit und Kinder- und Jugendhilfe möglich. Nähere Informationen gibt es hier.

Richtlinie zur Förderung der Arbeit mit jungen Menschen

Wozu die finanzielle Förderung?

Als Träger der Jugendhilfe ist es unsere Aufgabe, Kommunen, Vereine, Verbände und Initiativen dabei zu unterstützen, eine hochwertige Jugendarbeit anzubieten. Die Fördergelder und deren wohl überlegter Einsatz sollen dazu beitragen, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung begleitet und angeleitet werden. Eine gewinnbringende Kinder- und Jugendarbeit zielt darauf ab, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Selbstbestimmung und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung zu befähigen. Dabei wollen wir den Trägern helfen. Die Richtlinie zur Förderung der Arbeit mit jungen Menschen beinhaltet neben der Unterstützung der ehren- und hauptamtlich organisierten Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen auch Vorgaben, mit denen Qualitätsstandards in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gesichert werden.

Wer wird gefördert?

Förderungsfähig sind Jugendverbände und Jugendgruppen aus dem Landkreis Gießen mit mindestens 7 Teilnehmer*innen im Alter von 6 bis 27 Jahren sowie neben-, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen mit Wohnsitz innerhalb und außerhalb des Landkreises Gießen, sofern sie aktiv bei den Gruppen im Landkreis Gießen mitarbeiten.

Die jungen Menschen müssen mit Ausnahme von ausländischen Gästen (Teil II, Punkt 6) ihren Wohnsitz im Landkreis Gießen haben.

Zudem sind kreisübergreifend tätige Jugendverbände und –gruppen mit Sitz in der Stadt Gießen und in Nachbarlandkreisen, deren Zuständigkeitsbereich in den Landkreis Gießen reicht, antragsberechtigt.

Die Jugendförderungen von Landkreis und Stadt Gießen kooperieren bei Förderanträgen zu Punkt 1 - Freizeiten. Anträge mit Teilnehmer*innen aus dem jeweilig anderen Zuständigkeitsbereich werden automatisch weitergeleitet, um somit eine Förderung aller Teilnehmer*innen aus Stadt und Landkreis zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

1. Freizeiten
Ferienfreizeiten im In- und Ausland, Wanderfahrten, Zeltlager, Wochenendfreizeiten.

Antrag Förderpunkt 1Verwendungsnachweis Förderpunkt 1

2. Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter*innen aus der Arbeit mit jungen Menschen

Fortbildungen, Schulungen, Grundausbildung Juleica, Verlängerungsveranstaltungen und Einzelveranstaltungen für die Juleica, die der Qualifizierung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen aus der Kinder- und Jugendarbeit dienen, Mini-Teamer-Schulungen.

Antrag Förderpunkt 2
Verwendungsnachweis Förderpunkt 2

3. Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung und des präventiven Kinder- und Jugendschutzes

Projekte, Wochenendseminare, Kurse, Workshops, Tagesveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften und Studienfahrten.

Antrag Förderpunkt 3Verwendungsnachweis Förderpunkt 3

4. Studienfahrten zum Thema Nationalsozialismus

Mehrtägige Studienfahrten zum Thema Nationalsozialismus.

Antrag Förderpunkt 4Verwendungsnachweis Förderpunkt 4

5. Studienfahrten zum Thema SED-Diktatur

Tagesfahrten und mehrtägige Studienfahrten zum Thema DDR-Geschichte/SED-Diktatur.

Antrag Förderpunkt 5Verwendungsnachweis Förderpunkt 5

6. Internationale Begegnungen junger Menschen

Begegnungen junger Menschen im Rahmen der Städtepartnerschaften mit sonstigen Kinder- und Jugendgruppen oder Gruppen junger Erwachsener im In- und Ausland sowie internationale Jugend- oder Workcamps.

Antrag Förderpunkt 6Verwendungsnachweis Förderpunkt 6

7. Projekte

Ergebnisorientierte und themenorientierte Projekte sowie Projekte mit Modellcharakter.

Antrag Förderpunkt 7Verwendungsnachweis Förderpunkt 7

8. Offene Jugendarbeit – Jugendraum, Jugendzentrum, Jugendclub

Projekte, Veranstaltungen, Materialien für die Arbeit in Jugendzentren oder Jugendräumen.

Antrag Förderpunkt 8Verwendungsnachweis Förderpunkt 8

9. Beschaffung von Material für Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung

Medien, Materialien, technische Geräte, Zeltmaterial, Spiel- und Sportgeräte für die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Antrag Förderpunkt 9Verwendungsnachweis Förderpunkt 9

10. Maßnahmen zur Förderung der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung von Mädchen und Jungen

Wochenendworkshops, Tagesveranstaltungen und Kurse.

Antrag Förderpunkt 10Verwendungsnachweis Förderpunkt 10

11. Maßnahmen zur Jugendbeteiligung

Seminare, Veranstaltungen, Fachtage, Projekte.

Antrag Förderpunkt 11Verwendungsnachweis Förderpunkt 11

Wie ist der Ablauf?

Wer eine Idee für eine Veranstaltung, ein Projekt oder die Anschaffung von Material für die Kinder- und Jugendarbeit hat, kann sich gerne bei der Jugendförderung informieren und beraten lassen oder kann direkt selbst einen Antrag ausfüllen.

Dieser Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Jugendförderung gestellt werden. Die Jugendförderung erstellt anhand der Planzahlen einen Zwischenbescheid mit der Angabe über die Höhe der zu erwartenden Förderung für die geplante Maßnahme. Damit haben die Antragstellenden eine Planungssicherheit.

Wenn die Maßnahme, z. B. die Ferienfreizeit, vorbei ist, muss der Verwendungsnachweis mit den tatsächlichen Teilnehmer*innen-Zahlen sowie allen weiteren erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen eingereicht werden. Daraus ergibt sich die endgültige Fördersumme.

Förderung von Einzelprojekten im Bereich der Demokratieförderung sowie gegen Radikalisierung und Extremismus

Im Rahmen der Fachstelle Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT), gefördert durch das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“, ist es möglich, kleinere Projekte im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention zu unterstützen.

Sie möchten eine Informationsveranstaltung organisieren und Ihnen fehlen Mittel zur Finanzierung von Referent*innen? Sie planen eine Aktion gegen Rassismus und Sie können die Kosten für Materialien nicht tragen? Sie wollen einen Workshop für Jugendliche zum Thema „Hate Speech“ durchführen und benötigen finanzielle Unterstützung?

Durch ein kleines Projektbudget ermöglichen wir die Umsetzung von Projekten. Entscheidend für die Förderung ist die Verortung des Projektes im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention. Antragsteller*innen, Zielgruppe(n) und Projekttyp sowie -ziel können divers sein. Voraussetzung für die Förderung ist das Ausfüllen des Förderantrages, in dem Sie Ihr spezifisches Projekt beschreiben. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Kontakt

N. N.
0641 9390-9119

Förderantrag Einzelprojekte

Jugendförderung des Landkreises Gießen | Bachweg 9 | 35398 Gießen
Tel. 0641 9390-9104/9105 | jugendfoerderung@lkgi.de

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