Kinder- und Jugendarbeit & Corona

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Aktionsprogramm „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“: Kommunale Budgets

für Kinder- und Jugendfreizeiten, Jugendarbeit und Kinder- und Jugendhilfe – Gießen 01.09.2021

Im Rahmen des „Aktionsprogrammes Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung und auf Grundlage der zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ländern im Sommer 2021 geschlossenen Vereinbarung stehen in Hessen Mittel für die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen durch Maßnahmen zur Stärkung von Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulischer Jugendarbeit und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.

Auf diese Weise soll erreicht werden, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der durch die Corona-Pandemie und die erheblichen Einschränkungen im Lebensalltag entstandenen Belastungen zu unterstützen und mögliche negative Auswirkungen auf die soziale wie kognitive Kompetenzentwicklung zu verhindern.

Das Team Jugendförderung verwaltet die dem Landkreis Gießen zur Verfügung stehenden Mittel. Anträge auf Förderung können ab sofort gemäß der „Förderrichtlinie Aufholen nach Corona“ gestellt werden. Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Zeitraum 01.07.2021 – 31.07.2023 stattgefunden haben bzw. stattfinden. Eine rückwirkende Antragstellung ist demnach möglich.

Wir ermutigen alle Antragsstellenden auch neue Maßnahmen an Hand der aktuellen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen durchzuführen. Dabei steht die Bekämpfung der 2. Pandemie (stille Pandemie) bestehend aus Einsamkeit, Angst und Depression im Vordergrund. Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden, ihre individuellen Krisen zu bearbeiten und zu überwinden. Dabei helfen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die Glück und Positivität ermöglichen. Durch Corona und die verordneten Schutzmaßnahmen entstandenen „Bindungslücken“ müssen überbrückt werden und Kinder und Jugendliche wieder lernen mit und für andere da zu sein.

Für Rückfragen und Beratung wenden Sie sich bitte an Selena Peter.

Die Antragsformulare finden Sie hier zum Download:
Antragsformular zur Förderung von Maßnahmen 
Antragsformular zur Förderung von Teilnahmebeiträgen

Verwendungsnachweis zur Förderung von Maßnahmen
Verwendungsnachweis zur Förderung von Teilnahmebeiträgen

Förderrichtlinie „Aufholen nach Corona“

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit - Informationen und Änderungen im Rahmen der Corona-Pandemie

Auch während der Corona-Pandemie ist eine Freistellung für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weiter möglich, sofern Maßnahmen im Rahmen der Verordnungen stattfinden können.

Umgang mit bereits befürworteten Freistellungen nach § 42ff. HKJGB:

  • Beim Ausfall von Maßnahmen, für die Du bereits eine Befürwortung zur Freistellung nach § 42ff. HKJGB beim Jugendamt des Landkreises Gießen (Team Jugendförderung) beantragt hast bzw. die Befürwortung bereits erhalten hast, gilt folgendes: Eine Stornierung der Befürwortung von Freistellungen bei der Jugendförderung ist nicht notwendig.
  • Du solltest möglichst frühzeitig durch den Träger über den Ausfall der Veranstaltung informiert werden. Informiere Deinen Arbeitgeber über den Ausfall der Veranstaltung und somit der Freistellung.
  • Auch beim Ausfall einer Veranstaltung gilt das Nachteilsverbot nach § 45 HKJGB. Hieraus geht hervor, dass Dir durch die Freistellung und somit auch durch die Rücknahme der Freistellung kein Nachteil entstehen darf.
  • Wenn die Planung von Veranstaltungen durch die aktuelle Situation angepasst werden muss, gilt folgendes: Solange sich der Zeitraum der Durchführung nicht verändert und die neu konzipierte Maßnahme ebenfalls unter den Anwendungsbereich des § 42 HKJGB fällt, ist die bereits erteilte Freistellung weiterhin gültig. Ein Neuantrag muss nicht gestellt werden. Dein Arbeitgeber muss von Dir informiert werden.

Allgemeine Informationen zur Freistellung findest du hier.

Jugendförderung des Landkreises Gießen | Bachweg 9 | 35398 Gießen
Tel. 0641 9390-9104/9105 | jugendfoerderung@lkgi.de

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