Prävention & Intervention 

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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist für uns ein zentrales Anliegen. Neben der Umsetzung bei unseren eigenen Veranstaltungen beraten und unterstützen wir Vereine, Verbände und Initiativen im Landkreis Gießen bei ihrer Präventionsarbeit und bieten hierzu regelmäßig kostenfreie Fortbildungen an. Darüber hinaus schließt die Jugendförderung auch Vereinbarungen zum Kinderschutz mit den Akteur*innen im Landkreis Gießen ab.

Schutz vor Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)

Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung

Der Umgang mit Kindeswohlgefährdungen ist für das Tätigkeitsfeld der Jugendhilfe (SGB VIII) mittels § 8a SGB VIII geregelt. Prinzipiell ist durch den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung festgelegt, dass pädagogische Fachkräfte das Jugendamt zu informieren haben, wenn ein Kind bzw. ein*e Jugendliche*r gefährdet ist. Der Paragraph gibt eine generelle Verfahrensweise vor, wie Kinderschutz umgesetzt werden soll.

Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkte

„Gewichtige Anhaltspunkte" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines/einer Jugendlichen sind der Auslöser für die Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 4 SGB VIII. Bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch (sexualisierte) Gewalt, Vernachlässigung und/oder Misshandlung ist eine Einschätzung der Anhaltspunkte erforderlich. Diese Einschätzung erfolgt im Zusammenwirken mit den verantwortlichen (pädagogischen) Fachkräften und einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“.

Einleitung von Hilfsangeboten bei Kindeswohlgefährdung

Im Rahmen dieser Einschätzung ist auf Grundlage der bekannten Fakten zu prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder ob es sich bei den gewichtigen Anhaltspunkten um Auswirkungen „nicht förderlichen Erziehungsverhaltens“ handelt. Abhängig von dem Ergebnis der Einschätzung wird ein Schutzplan erstellt, in dem festgehalten wird, ob und wenn ja, welche Hilfsangebote den Personensorgeberechtigten angeboten werden, um die Gefährdung abzuwenden und wie diese kontrolliert werden.

Interventionspläne für die kommunale Jugend- und Vereinsarbeit im Landkreis Gießen

Vor diesem Hintergrund bietet die Jugendförderung des Landkreises Gießen, in Kooperation mit Wildwasser Gießen e.V., seit 2009 kostenfreie Fortbildungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Fachkräfte der kommunalen Jugend- und Vereinsarbeit im Landkreis Gießen an. Zentrale Themen sind Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung, rechtliche Grundlagen sowie Pläne zur Intervention. Die Interventionspläne basieren auf der durch § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ für die Jugendhilfe vorgegebene Verfahrensweise. Sie sind auf die regionalen Kooperationsstrukturen für Interventionen zwischen Jugendämtern, Polizei, Justiz, Gesundheitsamt und Beratungsstellen abgestimmt und berücksichtigen die spezifischen Arbeitsbedingungen kommunaler Jugend- und Vereinsarbeit im Landkreis Gießen.

Fortbildung zum Schutzauftrag

Zentrales Thema ist die Umsetzung des § 8a SGB VIII in der Kinder- und Jugendarbeit. Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden in unseren Fortbildungen dafür geschult, den Schutzauftrag verantwortlich wahrnehmen zu können. Inhalte, die vermittelt werden, sind:

  • gesetzliche Rahmenbedingungen,
  • der § 8a SGB VIII in der pädagogischen Arbeit,
  • Definitionen unterschiedlicher Formen von Kindeswohlgefährdung (körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung, Drogenmissbrauch),
  • Differenzierung von Wissen und Verdacht,
  • Vorstellung der Interventionspläne und
  • Fallbeispiele.

Zielgruppen sind haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die in der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen tätig sind, ob als Verantwortliche in Jugendzentren, bei Ferienspielen, Freizeiten oder in der Leitung von Kinder- und Jugendgruppen (z. B. in der Vereins- und Verbandsarbeit). Voraussetzung zur Teilnahme ist das Vorhandensein von Interventionsplänen in den jeweiligen Einrichtungen.

In Kooperation mit Wildwasser Gießen e.V. 

Vereinbarung zum Kinderschutz (§ 72a SGB VIII)

Was steckt dahinter?

Kinderschutz ist in Schulen, Kindergärten und der institutionalisierten Kinder- und Jugendarbeit schon viele Jahre lang ein wichtiges Thema. 2012 hat der Gesetzgeber Kinderschutz auch zum Pflichtthema für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit bei Vereinen, Verbänden und Initiativen gemacht.

Seit März 2017 gibt es beim Landkreis Gießen eine vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Vereinbarung, die von der Jugendförderung mit den Vereinen, Verbänden und Initiativen abgeschlossen wird.

Was bedeutet die Vereinbarung für Vereine?

Kern der Vereinbarung ist:

  1. Vereine, Verbände und Initiativen müssen die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen einsehen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden. Liegt eine oder mehrere Verurteilung/en im Sexualstrafrecht vor, darf/dürfen diese Person/en nicht mehr mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten.
  1. Vereine, Verbände und Initiativen sind dafür verantwortlich, ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zu dem Thema zu sensibilisieren und zu informieren sowie Elemente der Prävention und Intervention bei sich zu verankern.

Welche Rolle hat die Jugendförderung?

Der Landkreis Gießen, vertreten durch die Jugendförderung, ist dafür verantwortlich, die Vereine, Verbände und Initiativen bei der Umsetzung der Vereinbarungsinhalte zu unterstützen, zu beraten und Schulungen anzubieten.

So bietet sie jährlich z. B. mehrere Fortbildungen zum Thema Prävention und Intervention an.

Wo gibt es weitere Anlaufstellen zum Thema Prävention und Intervention im Landkreis Gießen?

Wildwasser Gießen e.V. 

pro familia Gießen

Deutscher Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Gießen e. V.

Ein starkes Netz des Landkreises Gießen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Die Regionale FrühPrävention

Um zu verhindern, dass es zu einer Gefährdung oder gar Schädigung von Kindern oder Jugendlichen kommt und um die Potentiale von Kindern und Eltern zu stärken, wurde im Landkreis und in der Stadt Gießen von verschiedensten Akteur*innen das Konzept der „Regionalen FrühPrävention“ entwickelt. Hier finden Sie nähere Informationen über Maßnahmen und Akteure*innen dieses Konzeptes zum Schutz von jungen Menschen in der Region.

Jugendförderung des Landkreises Gießen | Bachweg 9 | 35398 Gießen
Tel. 0641 9390-9104/9105 | jugendfoerderung@lkgi.de

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