Ermäßigungen

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Wir möchten allen jungen Menschen die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ermöglichen. Der Landkreis Gießen bezuschusst die Angebote der Jugendförderung, damit die Teilnahmebeiträge weitestgehend niedrig gehalten werden können. Viele Angebote sind für die Teilnehmenden sogar kostenfrei. Darüber hinaus finden Sie hier verschiedene Ermäßigungsmöglichkeiten. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir tun unser Möglichstes, um eine Lösung zu finden.

 

Ermäßigungen für Veranstaltungen des Jugendbildungswerkes (JBW)

Die Jugendförderung unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien dabei, an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit des JBWs teilzunehmen. Wenn Familien folgende Leistungen erhalten:

  • SGB II (Arbeitslosengeld II),
  • SGB XII (Hilfen zum Lebensunterhalt),
  • Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz),
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld,

kann eine Gebührenermäßigung in Höhe von 75 Prozent des Teilnahmebeitrages gewährt werden. Ein aktueller Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Nachträgliche Gebührenermäßigungen sind nicht möglich. Diese Regelung trifft nicht für Ferienfreizeiten zu. Für die Teilnahme an Ferienfreizeiten gelten separate Regelungen.

 

Ermäßigungen für die Ferienfreizeiten - Beihilfe zur Kinder- und Jugenderholung

Über die Beihilfe zur Kinder- und Jugenderholung (Landesmittel) ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages für die Ferienfreizeiten möglich. Damit soll der Zugang zu dem Angebot erleichtert und somit Teilhabe ermöglicht werden. Gefördert wird die Teilnahme mit 10,00 Euro pro Tag und Teilnehmer*in.

Die Beihilfe ist für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren aus dem Landkreis Gießen, wenn

1) ihre Familie Empfänger*innen folgender Leistungen sind:

  • SGB II (Arbeitslosengeld II),
  • SGB XII (Hilfen zum Lebensunterhalt),
  • Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz),
  • Kinderzuschlag und
  • Wohngeld.

2) ihre Familie aus einem sozialen Brennpunkt oder aus schlechten Wohnverhältnissen kommt, es sich um dauerhaft hier lebende Ausländer*innen und Spätaussiedler*innen handelt oder wenn die Eltern (Früh-)Rentner*innen sind.

Ein aktueller Nachweis (Bescheid zu Nr. 1 oder schriftliche Begründung zu Nr. 2) ist der Anmeldung beizufügen. Nachträgliche Gebührenermäßigungen sind nicht möglich.

 

Ermäßigung für Inhaber*innen der Juleica und Ehrenamtscard

Inhaber*innen der Jugendleiter*innen-Card (JULEICA) sowie der Ehrenamtskarte Hessen erhalten 25 Prozent Ermäßigung auf die Angebote der Jugendförderung. Ein aktueller Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Nachträgliche Gebührenermäßigungen sind nicht möglich. Diese Regelung trifft nicht für Ferienfreizeiten zu. Für die Teilnahme an Ferienfreizeiten gelten separate Regelungen auf Anfrage.

 

Bildungs- und Teilhabepaket

Der Landkreis Gießen fördert die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringerem Einkommen.

Pro Kind stehen jährlich bis maximal 180,00 Euro für soziale und kulturelle Teilhabe zur Verfügung, die auch für eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages für Veranstaltungen der Jugendförderung verwendet werden können.

 

Weitere Informationen und die Antragsformulare zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier: Infos Bildungs- und Teilhabepaket

 

Ratenzahlung

Eine Ratenzahlung ist für alle Veranstaltungen der Jugendförderung nach vorheriger Absprache möglich.

Jugendförderung des Landkreises Gießen | Bachweg 9 | 35398 Gießen
Tel. 0641 9390-9104/9105 | jugendfoerderung@lkgi.de

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