Jugendleiter*innen-Card

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Siehe auch Kinder- und Jugendarbeit & Corona:
JULEICA-Ausnahmeregelungen für 2023

Was ist eine JULEICA?

Die Jugendleiter*innen-Card (JULEICA) ist der Ausweis für Deine Tätigkeit in der Jugendarbeit. Sie dient Dir zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis gegenüber Teilnehmenden, deren Eltern, Deinem Verein aber auch gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die laut Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Beratung und Hilfe angehalten sind. Als Wertschätzung und Anerkennung Deines Engagements ermöglicht die JULEICA verschiedene Vergünstigungen.

Warum ein JULEICA-Seminar?

Dieses Seminar bietet Dir die Möglichkeit, im Rah­men der ca. 40-stündigen Schulungsreihe, päda­gogische und soziale Kompetenzen auszubauen und zu vertiefen, um Dich bei Deiner verantwor­tungsvollen Aufgabe zu unterstützen.

Die Veranstaltung knüpft an Deinen bisher erlangten Erfahrungen an und bietet in praktischen Übungen Anregungen, Tipps und Hilfen für Deinen Gruppenalltag.

Inhalte der Module sind:

  • Interkulturelle Jugendarbeit
  • Arbeiten mit und in Gruppen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter  
  • Queere Jugendarbeit
  • Organisation und Planung
  • Kreativmethoden
  • Rolle und Selbstverständnis von Jugendleiter*innen
  • Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen

Sonderurlaub/Freistellung für die Seminare?

Eine Freistellung für die Teilnahme an den Seminaren unter Lohnfortzahlung ist nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz möglich. Bei Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

Siehe > Freistellung

Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung einer JULEICA?

Voraussetzungen sind:

  • Ein Nachweis einer JULEICA-Grundausbildung über mindestens 40 Zeitstunden, nicht älter als 3 Jahre,
  • ein Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses gem. § 19 Fahrerlaubnisverordnung, nicht älter als 3 Jahre,
  • die Aktive Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit eines Vereins, einer Initiative oder Kommune und
  • das Mindestalter von 16 Jahren.

Wie beantrage ich eine JULEICA?

Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst Du die JULEICA online auf der Homepage www.juleica.de beantragen.

Du hast Probleme bei der Antragstellung? Dann melde Dich bei uns, wir helfen gerne weiter.

Wie verlängere ich meine JULEICA?

Deine JULEICA kannst Du innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Card durch eine oder mehrere Fortbildung(en) verlängern. Für die Beantragung müssen mindestens 8 Zeitstunden nachgewiesen werden. Die Fortbildung(en) dürfen bei Antragstellung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Ein erneuter Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

Welche JULEICA-Veranstaltungen gibt es bei der Jugendförderung?

Die Jugendförderung bietet jährlich zwei Grundausbildungen für Jugendleiter*innen an.

Außerdem findest Du bei uns Fortbildungen zur Verlängerung Deiner JULEICA zu vielen unterschiedlichen Themen.

Die Termine oder Themen passen nicht?

Neben der Jugendförderung gibt es noch weitere regionale und fachspezifische Anbieter für die JULEICA-Grundausbildung oder für Fortbildungen zur Verlängerung. Eine Übersicht findest Du hier:

Infoflyer Juleica Ausbildung und Verlängerung

Jugendförderung des Landkreises Gießen | Bachweg 9 | 35398 Gießen
Tel. 0641 9390-9104/9105 | jugendfoerderung@lkgi.de

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Jugendförderung des Landkreises Gießen
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